Allgemeine Informationen über private Krankenversicherung

Sie sind entweder:
  • Selbständig, Freiberufler
  • Beamter oder anders Beihilfeberechtigt
  • Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von min. Euro (Stand )
dann steht Ihnen die Tür in die private Krankenversicherung offen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Krankenversicherung.

Grundsätzlich können Sie in der privaten Krankenversicherung bessere Leistungen bei oftmals niedrigerem Beitrag erwarten, weiterhin haben Sie die freie Auswahl bei ärzten und Krankenhäusern. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung richten sich im Gegensatz zur GKV nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht des Versicherten sowie Höhe der Selbstbeteiligung und Umfang des gewählten Versicherungsschutzes.

Als Privatpatient sind Sie nicht mehr von den Leistungskürzungen im Gesundheitswesen betroffen, da Ihre Leistungen vertraglich festgelegt sind. Seit Anfang 2000 muss jeder Neu-Versicherte zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr 10 % Beitragszuschlag bezahlen. Mit diesem Zuschlag soll – bei entsprechend langer Vorversicherungszeit – der Beitragssatz ab dem 65. Lebensjahr konstant gehalten werden, weiterhin wird regelmäßig ein Teil der Beiträge in Altersrückstellungen umgewandelt.
Die Private Krankenversicherung hat damit rechtzeitig Maßnahmen getroffen, um angesichts des demographischen Wandels in Deutschland ausreichend gewappnet zu sein.

In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte entsprechend des Budget bzw. der individuellen Bedürfnissen frei den gewünschten Tarif bestimmen – vom Basisschutz bis hin zum Top-Schutz ist alles möglich. Der Versicherte kann außerdem seinen Versicherungsschutz auch während der Laufzeit einer veränderten Lebenssituation anpassen – grundsätzlich in beide Richtungen, d. h. sowohl die Steigerung als auch die Reduktion von Leistungen ist möglich.

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In dringenden Fällen können Sie ein Angebot auch unter Tel.: 06241-2001260 anfordern.
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